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Winterreifenpflicht aus Sicht der Versicherung: Bei Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann es teuer werden

| 16. November 2016 | Keine Kommentare

Die Versicherung HUK-Coburg gab kürzlich eine Pressemitteilung heraus, nach der die situative Winterreifenpflicht nun bei Nichtbeachtung bei einem Unfall auch erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Dann nämlich, wenn ein Unfall passiert ist und bei der Unfallaufnahme festgehalten wird, dass ein Unfallbeteiligter mit nicht zur Witterungssituation passenden Sommerreifen unterwegs war.

Die Straßenverkehrsordnung fordert in § 2 Absatz 3a von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese etwas zu freie Formulierung deutlich konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.

Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.

Die "Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Autofahrer, die sich daran nicht halten, sollten wissen, dass mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen kann. Foto: HUK-COBURG.

Die „Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Autofahrer, die sich daran nicht halten, sollten wissen, dass mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen kann. (Foto: HUK-COBURG)

Auch Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat und ein Versicherungsnehmer noch immer auf Sommerreifen unterwegs ist. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Unfallopfers – allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, wenn der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.

Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.

Was macht einen Reifen zum Winterreifen?

Sein Profil und seine Laufflächengummimischung sind so konzipiert, dass er bei niedrigen Temperaturen, Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder das Schneeflocken-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung. Dabei unterliegt M + S nicht einmal einer Regulierung und sind somit nicht auf Wintertauglichkeit geprüft.

Experten, wie der langjährige Pressesprecher der Reifenhersteller Bridgestone und Continental, Markus Burgdorf, empfehlen, ausschließlich Markenreifen mit Schneeflocken-Symbol zu kaufen. Diese Reifen sind gegen einen Referenzreifen geprüft und erfüllen so die Anforderungen an einen modernen Winterreifen.

Winterreifenpflicht verhindert Unfälle

Fazit: Sommerreifen und winterliche Straßenverhältnisse passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden. Deshalb wurde bei bereits hohen Umrüstquoten auch die Straßenverkehrsordnung geändert, es sollten auch die zum Wechsel auf Winterreifen angeregt werden, die bisher mit dem Spruch „bei uns schneit’s ja nie“ darauf verzichtet hatten. Zur Reduzierung der Unfallzahlen und Unfalltoten im Straßenverkehr war die situative Winterreifenpflicht bei Einführung längst überfällig.

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Kategorie: Ratgeber

Über den Autor ()

Markus Burgdorf befasst sich als Journalist und PR-Experte seit über 20 Jahren intensiv mit Reifen, Automobilen und Verkehr. Seit 2004 berät Burgdorf Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Influencer-Relations, Social Media und mobile Strategien.

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