Fünf Fragen zu Winterreifen – beantwortet vom Versicherungsverband GDV
Wenn Schnee und Eis die Straßen unsicherer machen, sollten Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein. Was die sogenannte O-O-Regel ist und welche Regelungen bei diesen Straßenverhältnissen beim Kfz-Versicherungsschutz gelten: GDV.DE beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
1. Gibt es in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht?
Nein, aber die Straßenverkehrs-Ordnung regelt, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit M+S-Reifen unterwegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee. Diese Reifen sind entsprechend gekennzeichnet und haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
2. Wie sollten sich Autofahrer am besten verhalten?
Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Das gilt unabhängig von einer gesetzlichen Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Denn Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer.
3. Wann sollte man auf Winterreifen umrüsten?
In manchen Ländern sind Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben – von Oktober bis März. Leichter kann man sich das mit der O-O-Regel – also von Oktober bis Ostern merken. Experten empfehlen, dass die Winterreifen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern auf dem Auto bleiben sollten.
4. Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
5. Zahlt denn die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto?
Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.
Kategorie: Pkw-Reifen, Ratgeber, Winterreifen